:FOU:
hier kommen ja kuriose dinge zusammen ..........
1.bekommst du mutterschaftsgeld (100% deines gehalts) nur die 8 wochen NACH der geburt .............im mutterschutz eben ,wie der name schon sagt ......
zusätzlich gibt es das aber nicht ,denn in dieser zeit hast du KEINEN anspruch auf das elterngeld (67% deines gehalts)
deswegen gibt es das elterngeld auch nicht 12 monate ,sondern lediglich 10 monate ;-)
2. gibt es kein kindergeldzuschlag ,sondern nur den kinderzuschlag .........kleiner aber feiner unterschied ;-)
3. wenn du wohngeld beantragst ,kannst du den kinderzuschlag auch beantragen ,wird das WG abgelehnt ,wird der KZ auch abgelehnt ............bekommst du WG heißt das aber noch nicht ,das du KZ bekommst :FOU:
hängt alles von deinem EK und den EK deines freundes ab ........
4. hartz4 schließt WG und KZ aus ...........entweder oder .........
:arrow: also "könntest" du insgesamt
elterngeld ,kindergeld ,der EK deines freundes ,wohngeld und kinderzuschlag bekommen .........oder eben hartz4 :BIEN: