Habe gerade in einem anderen Beitrag gelesen, das die MUschu-Zeit mit auf das Elterngeld angerechnet wird- das heißt ja, das man nur 10 Monate als Frau Elterngeld bekommt, da ja eh 8 Wochen Muschu gewährt werden.
Jetzt mal von der logischen Seite - wäre es da nicht sinnvoll, wenn der Partner sich die ersten 2 Monate befreien läßt ? Er würde dann ja 67% vom Gehalt bekommen und die Frau trotzdem 100 % , da ja der volle Ausgleich gewährt wird.
Denke ich richtig ? Es wäre ja schön, wenn der Mann auch für 2 Monate zu Hause bleiben kann, oder ?
Hat jemand mehr Wissen, ob das geht. Ich finde es nicht nämlich nicht gut, das einem die 2 Monate als Frau auch noch "weggenommen" werden.
Danke, VG maibiene