Etwas kompliziert
und ich bin nicht sicher, daß ich wirklich alles verstanden habe ;-)
Also, durch das BV solltest du ja keine Verdiensteinbußen haben, du bekommst das gezahlt, was im Durchschnitt in den 13 Wochen vor Beginn der SS gezahlt wurde. Deshalb wird dein Elterngeld aus dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet.
Falls du aber innerhalb dieser 12 Monate mal einen oder mehrere mit schwangerschaftsbedingten Verdiensteinbußen dabei hattest (z.B. Bezug von Krankengeld, weil länger als 6 Wochen krank), dann ist es wohl möglich, daß diese Monate nicht zur Berechnung hinzugezogen werden, sondern dafür weiter zurückgegangen wird mit den Gehaltsabrechnungen.
So ganz hab ich das aber auch nicht gepeilt, wann Monate "weggelassen" werden können.