Hallo!
Also, ich habe als krankenschwester gearbeitet und da habe ich im berufsverbot halt nur den mindestlohn bekommen..ohne zuschläge...
wie ist das denn bei dem antrag? ich habe ihn soweit ich es verstanden habe mal ausgefüllt und da stoße ich auf die frage: Einkommen aus Erwerbstätigkeit....ja oder nein....also ich würde ja akreuzen...trotz brtufsverbot.
oder....
Ich habe in den 12 Monaten vor der Geburt Einkünfte aus Nichtselbständiger Tätigkeit erzielt.
von____ bis_____ = habe ja bis zum berufsverbot gearbeitet...was schreib ich dahin??
und:
Ich werde während des Bezuges von Elterngeld andere Leistungen beziehen: ja/nein... = zählt Kindergeld zu andere Leistungen???
wahrscheinlich denke ich bei den ganzen fragen viel zu kompliziert.,..