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Hallo mangochutney,
wegen der KSK habe ich Dir ja eben eine PN geschrieben. Anträge in dem Sinne musst Du dort nicht stellen, aber Dich am besten mit denen in Verbindung setzen - auch wegen dem Mutterschaftsgeld. Außerdem bekommst Du auch von denen dann einen Brief worauf Du denen mitteilen sollst, ob Du nach der Geburt weiterarbeiten möchtest oder nicht.
Bei der Berechnung fürs Mutterschaftsgeld haben sie zur Berechnung die letzten 12 vollen Monate (also nicht halbe Monate) genommen. Bei mir hat der Mutterschutz am 24.01. angefangen, zur Berechnung haben sie daher den Zeitraum zwischen dem 01.01.2007 und dem 31.12.2007 genommen. Und zur Berechnung nimmt die KSK bzw. die Krankenkasse ja nicht Deinen tatsächlcihen Gewinn, sondern Deinen genannten erwarteten Gewinn.
Beim Elterngeld weiß ich ehrlichgesagt nicht, ob die da genau den gleichen Zeitraum nehmen oder die 6 Wochen vor der Geburt hinzurechnen, wo ich schon in Mutterschutz war. Aber ich denke, sie nehmen den gleichen Zeitraum. Hier ist nicht der erwartete Gewinn interessant, sondern Dein tatsächlich erzielter. Deshald brauchst Du auch hier eine Gewinn-Verlust-Rechnung o.ä.