Hey!
Ich habe dort angerufen und ehe ich Jemanden gefunden hatte, der eine kompetente Auskunft in diesem Fall geben konnte, vergingen Ewigkeiten :-(
Jedenfalls scheint die Sache wirklich so zu sein, dass man, wenn man sich in der Elternzeit des 1. Kindes befindet und dann mit dem 2. schwanger wird und entbindet, man den Sockelbetrag von 300 bekommt + Geschwisterbonus von 75 , bis das 1. Kind 3 Jahre alt ist.
Daher wäre die wirtschaftlichere Variante wirklich, soweit möglich, vor der Geburt des 2. Kindes arbeiten zu gehen, bzw. die Elternzeit des 1. Kindes zu verkürzen, um so mehr Elterngeld zu bekommen...
Es gelten wirklich die LETZTEN 12 Monate vor der Geburt des
Kindes und wenn man da aber schon Elternzeit hat und Elterngeld bezieht, dann gibt es keine Berechnungsgrundlage, das heisst, Mindestbetrag von 300 Elterngeld für das 2. Kind. Soll sich ja keiner bereichern ;-)
Ich werde jetzt auch meine Elternzeit verkürzen, wieder normal arbeiten gehen, so bekomme ich bis Mitte Juli (da beginnt mein Mutterschutz) noch Gehalt, welches wieder berücksichtigt werden kann, somit muss ich nicht mit dem Mindestbetrag auskommen...
Ich hoffe, es ist nicht zu viel Wirrwar?