Hallo ;-)
Bin kein Spezialist dafür, würde aber folgendes mutmaßen:
Hab mir grad mal so ein Elterngeldantrag angeschaut. Bei mir schon ne Weile her ;-) Muss aber im Juni dann wieder einen ausfüllen.
Du wirst den Mindestsatz erhalten. Also 300 Euro plus 75 Euro Geschwisterbonus. Fertig :BIEN: Angeben musst Du ja nur, dass Du vor der Geburt des 2. Kindes nicht gearbeitet hast (Nr. 13) und bei Nr. 9 ankreuzen, dass Du den Mindestbetrag beantragst, weil das andere geht ja nicht (...aufgrund eines Erwerbseinkommens...) Also kurzum, Dir stehen für ein Jahr (Anrechnung halt beachten wg. Mutterschutz) 375 Euro zu. Oder halt auf zwei Jahre gesplittet, dass geht auch bei dem Mindestsatz.
Ich hoffe, Du hast was verstanden, was ich da von mir gegeben habe :FOU: Hab mir auch ein Elterngeldantrag von Sachsen angeschaut, ich hoffe die Nr. stimmen mit dem von Dir überein ;-)
LG Maddy