Hallo Helina,
zunächst eine kurze Erklärung zu ALG II: es gibt nicht SEIN oder DEIN ALG II. Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft, somit gilt das Individualprinzip. Es wird euer kompletter Bedarf berechnet und euer Einkommen dem Bedarf gegenüber gestellt. Dein Einkommen wird auf alle Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt. Dazu zählt sowohl dein Erwerbseinkommen, als auch Elterngeld. Hierauf gibt es allerdings auch Freibeträge, die dir bleiben. Das Kindergeld wird dem Bedarf deines Kindes angerechnet. ALG II kannst du sowohl in Elternzeit als auch danach beantragen. Ob ihr was bekommt, kann ich natürlich nicht sagen. Dafür kenne ich deine Einkommsverhältnisse nicht. Generell möglich ist es allerdings. Lasst euch doch im Jobcenter beraten, dort wird man dir sagen können, ob ihr einen Anspruch habt.
Viele Grüße und eine schöne Schwangerschaft wünsche ich dir ☺️
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