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Forum / Schwangerschaft & Kinderwunsch

Elterngeld-ALG2-Hilfe!

Letzte Nachricht: 6. Oktober 2019 um 11:31
M
mercy_18448228
05.10.19 um 23:02

Hallo meine Lieben,

Unser größter Wunsch ist endlich in Erfüllung gegangen und ich bin nun im 4 Monat schwanger
Leider haben sich einige unschöne Dinge ereignet und wir müssen nun schauen wie wir diese Zeit überbrücken. 
Mein Mann bzw. FREUND kann seinen Beruf im Bau Bereich nicht mehr ausüben (gesundheitlich) und beginnt daher eine Umschulung im Februar '20. Ein Vorfall der von heute auf morgen kam.

Meine Frage;
Ich werde 3 Jahre Elternzeit beantragen und erhalte 1 Jahr lang Elterngeld. Mein Mann allerdings erhält in der Zeit in der Umschulung ALG2. Da die Umschulung fast 2 Jahre geht, fehlt uns ein Gehalt was ja nach 1 Jahr Elterngeld vorbei ist.

Kann ich nach Elterngeld solange auch ALG2 beantragen trotz festen Job?
UND wird mein Elterngeld und Kindergeld auf sein ALG2 angerechnet? Gibt es für ihn als werdenden Vater Zuschüsse für das Kind was er beziehen kann?
Kan mir jemand weiterhelfen? 

Liebe Grüße
Helina
 

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M
madl88
06.10.19 um 10:13

Hallo Helina,
zunächst eine kurze Erklärung zu ALG II: es gibt nicht SEIN oder DEIN ALG II. Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft, somit gilt das Individualprinzip. Es wird euer kompletter Bedarf berechnet und euer Einkommen dem Bedarf gegenüber gestellt. Dein Einkommen wird auf alle Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt. Dazu zählt sowohl dein Erwerbseinkommen, als auch Elterngeld. Hierauf gibt es allerdings auch Freibeträge, die dir bleiben. Das Kindergeld wird dem Bedarf deines Kindes angerechnet. ALG II kannst du sowohl in Elternzeit als auch danach beantragen. Ob ihr was bekommt, kann ich natürlich nicht sagen. Dafür kenne ich deine Einkommsverhältnisse nicht. Generell möglich ist es allerdings. Lasst euch doch im Jobcenter beraten, dort wird man dir sagen können, ob ihr einen Anspruch habt. 

Viele Grüße und eine schöne Schwangerschaft wünsche ich dir ☺️

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C
canel_18572762
06.10.19 um 11:31

Ich würde an deiner Stelle mal einen Termin bei dem zuständigen Behörden machen, um zu wissen, was du machen kannst. Ich weiß nicht, wie das ist, wenn du 3 Jahre Elternzeit machen willst, aber dein Elterngeld nicht auf 2 Jahre streckst

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