;-)
ich antworte dir mal ganz schnell. Ja du hast Anspruch, ich kopiere dir hier mal einen Text rein, der nicht von mir ist, hab leider nur wenig Zeit....
Elterngeld bei einem Minijob67 Prozent wird bezahlt, wenn der Nettoverdienst mindestens 1000 Euro beträgt. Ist der Verdienst niedriger, werden die 67 Prozent um ein Prozent erhöht für jede 20 Euro, die das Nettogehalt darunter liegt. Zum Beispiel: Beträgt der Nettoverdienst 400 Euro, sind das 600 Euro zu wenig für das reguläre Elterngeld. 20 Euro sind in 600 Euro 30 mal enthalten. Also werden zu den 67 Prozent 30 Prozent dazu gerechnet. Das ergibt 97 Prozent. Das Elterngeld beträgt demzufolge 388 Euro.
Wer also eine geringfügige Beschäftigung - auch Minijob oder 400-Euro-Job - ausübt und nach der Mutterschutzfrist damit aufhört, bekommt durch diesen Geringverdienerbonus ein Elterngeld, das nur 12 Euro niedriger ist als das, was er durch seine Tätigkeit verdienen würde. Wer seinen Minijob allerdings behält und weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt und 300 Euro Mindestelterngeld zusätzlich.
Ich hoffe es ist verständlich. Lg Jana