Der Bezug des Elterngeldes von Deinem Mann hat nichts mit Dir zu tun :idea:
Hab hier ein gutes Beispiel gefunden für den Bezug von ETG bei einem Geschwisterkind. Das geht es aber wirklich nut rein um Dein Einkommen:
"Elternzeit für ein älteres Kind ohne Bezug von Elterngeld führt nicht zur Änderung des Bemessungszeitraums für ein jüngeres Kind.
Dies wurde zwischenzeitlich durch die beiden Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 19. Februar 2009 (Az. B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R) bestätigt.
Beispiel:
Geburt des älteren Kindes 23.03.2007
* Elterngeld vom 23.03.2007 bis 22.03.2008
* Elternzeit vom 23.03.2007 bis 22.03.2010 (3 Jahre)
Ende der Aufzählung
Geburt des jüngeren Kindes 12.02.2009
* Zwölf Kalendermonate vor Geburt des Kindes:
grundsätzlich Februar 2008 bis Januar 2009
Ende der Aufzählung
Wegen des Bezugs von Elterngeld für das ältere Kind können die Monate Februar und März 2008 nicht in den Bemessungszeitraum einbezogen werden. An ihre Stelle treten die zwei Monate vor Beginn des Elterngeldes für das ältere Kind, also die Monate Januar und Februar 2007. Ab April 2008 wurde kein Elterngeld für das ältere Kind mehr bezogen. Für die Bemessung des Elterngeldes sind daher ab April 2008 weitere 10 Monate maßgeblich, somit April 2008 bis Januar 2009.
Maßgebender 12-Monatszeitraum bzw. Bemessungszeitraum somit:
* Januar und Februar 2007 sowie April 2008 bis Januar 2009"
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen :-D
LG sunny