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Ich kenne mich diesbezüglich ein wenig aus. Desweiteren war eine Freundin genau in dieser Situation, hatte auch nur ein geringes Elterngeld. Wie gesagt, 300 bleiben als Freibetrag, der Sinn liegt darin, dass man nicht schlechter gestellt ist, als die nicht arbeitende Bevölkerung. Kindergeld und ggf. Unterhalt werden aber ebenso voll angerechnet.
Hatte man vor Bezug des Elterngeldes kein Einkommen, dann bekommt man den mindest Satz von 300 Elterngeld und diese werden dann voll auf Hartz 4 angerechnet.
Liebe Grüße