Soweit ich weiß...
kannst du auch beim zweiten Kind Erstausstattung beantragen. Du musst nur erklären können, warum dir sachen fehlen (z.B. Familienplanung war abgeschlossen, der VAter des Kindes hat bei seinem Auszug alles mitgenommen etc). Geschwisterwagen reicht da als Erklärung nicht unbedingt, du kannst ja z.B. auch den alten Wagen nehmen und das andere Kind läuft. Sachen verschenkt/verliehen zählt meistens auch nicht. Das hängt aber auch etwas vom Sachbearbeiter ab. Der Sachbearbeiter muss in seinem Antrag an die Stiftung für Mutter und Kind ja auch begründen warum dir noch Sachen zustehen, sonst wird der Antrag abgelehnt.
Meines Wissens nach ist die Einkommensgrenze das 1,5fache des HArtz4 Satzes, der euch zustehen würde.
Die Rechnen aber auch deine Ausgaben (z.B. Kredite (abhängig davon wofür du das GEld brauchtest), Telefonkosten etc) an.
Am besten rufst du mal an und fragst nach.