preeti_12515676Doppelname
Hallo,
das Namensrecht ist für ganz Deutschland gleich geregelt.
Als Ehepartner könnt ihr selbst Doppelnamen annehmen, müsst euch jedoch für eure Kinder auf einen sog. Familiennamen einigen, sprich einen eurer beiden Nachnamen. Diesen Familiennamen tragen dann alle eure Kinder. Der Ehepartner, der den Familiennamen nicht stellt, kann natürlich seinen Namen weiterhin behalten.
Die Regelung, dass Kinder den Doppelnamen ebenfalls tragen dürfen, wurde abgeschafft, damit es später nicht zu zig Namenshäufungen kommt.
In eurem Fall, sprich bei unverheirateten Eltern, kann das Kind auch nur einen eurer Namen annehmen.