Korinthenergänzungen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/218a.html
ist auch noch zu nennen.
"Ein Abbruch nach der 14. Schwangerschaftswoche ist straffrei nur aufgrund medizinischer Indikation möglich."
Ferner ist der Abbruch bei Indikation vor wie nach 14. SSW nicht rechtswidrig, was vor allem die Folge hat, dass die GKV ihn zahlen kann.
Ansonsten gibts eigentlich keine "Korinthen grütze" zu erwähnen.
Bezüglich des im anderen Thread vehement vertretenen Irrtums hinsichtlich der 12. SSW könnte dies dadurch begünstigt sein, dass abgesehen von der häufigen Verwechslung SSW p.m. und SSW p.c. (die mir auch schon passiert ist), Ärzte nahe der 14. SSW p.m. eine gewisse Unsicherheit haben, da sie anhand der US-Vermessung die SSW p.c. bestimmen müssen, ob es nun noch 12. SSW p.m. ist oder nicht. Bauen sie dabei Mist und vertun sich, können sie unbeabsichtigt eine nicht straffreie Abtreibung begehen.
Das würde im Ernstfall darauf hinauslaufen, dass dem Arzt vorgeworfen werden könnte, er hätte sich mit Absicht vertan und dann würde eine Strafe im Raum stehen.
Da kann der Arzt auf der sichereren Seite sein, wenn er einen gewissen Abstand zu 12. SSW p.c. aka 14. SSW p.m. wahrt, womit es eben hin zu 14. SSW p.m. schwieriger werden könnte, willige Abtreiber zu finden.
Das ist aber nur eine Vermutung meinerseits.