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Ja danke. Ist eine Sache, die mir auch selbst immer Kopferzbrechen bereitet. Grob gesagt ist es ja in etwa so:
1. Zeitpunkt der Befruchtung bis zur vollzogenen Einnistung (eine Woche etwa, vielleicht sogar mehr). Null Schutz des Embryos. Hormonell (Pille, Ring, Implantat, Pflaster, Spritze), mit Entzündungsreaktion des Kupfers (Spirale, Kette) oder theoretisch sogar mechanisch (nur Theorie) kann der Embryo vernichtet werden. Ist rechtlich gesehen ein neutraler Akt, vergleichbar mit Haare schneiden. Keine Beratung, keine Beschränkung, keine Vorbehalte (wie rechtswidrig aber straffrei.
2. Embryo/Fötus ab Einnistung bis 14.SSW. Schutz relativ da. Kann aber straffrei vernichtet werden, wenn Beratung und drei Tage Wartefrist. Keine Kontrolle über die "Gründe". Straffreiheit ergibt sich nur durch die Beratung, rechtlich ist bei der Beratung nicht mal eine Kooperation der Frau vorgeschrieben (sie könnte auf jede Frage der Beraterin eine Melodie summen).
3. 14.SSW bis Geburt. Nur aus medizinischen Gründen. Aber weit definiert. Keine Indikationsliste, auch, in der Praxis vor allem, psychosoziale Gründe spielen eine Rolle (meist: Belastung durch Behinderung des Kindes).
Schon dies ist nicht konsequent. Und auf einmal gibt es das Problem der künstlichen Befruchtung und auf einmal ist der Embryo im Reagenzglas geschützt. Unlogisch, oder? Nur der Aufenthaltsort des Embryos entscheidet über dessen Schutz, wobei paradoxerweise die Vernichtung im üblichen Aufenthaltsort (Körper der Frau) gar nicht geregelt ist.
Aber ich möchte da noch was dagegensetzen. Nämlich dass auch später das Gesetz unlogisch ist. Eine Frau darf in der 28. Woche abtreiben, wenn eine Indikation vorliegt. Sie darf aber nicht ein in der 28. Woch geborenes Kind töten lassen, auch nicht wenn es behindert ist, auch nicht wenn es für sie aus psychischen Gründen eine Belastung ist. Wiederum entscheidet der Aufenthaltsort des Kindes über dessen Schutz.
Für die Juristen und Freizeitjuristen folgern Fall: Eine Frau kann mit medizinischer Indikation eine Schwangerschaft abbrechen. Das Kind wäre mit medzinischen Mitteln aber schon lebensfähig bei einer Frühgeburt. Auf dem Weg zur Klinik für die Abtreibung bekommt sie aber die Wehen. Ab Einsetzen der Wehen (nicht ab "Kopf an der Luft" wie in den USA) handelt es sich aber rechtlich um ein Kind, d.h. sein Leben muss gerettet werden. Was tun die Ärzte? Für eine tödliche Intrauterine Indikation wäre es theoretisch ja zu spät.
Warum bringe ich hier Spät und Frühabtreibungen miteinander in Zusammenhang? Weil das Gesetz eben nicht logisch ist. Da in beiden Fällen ein gleich alter Embryo/Fötus unterschiedlich geschützt ist. Nicht logisch, oder?