Du darfst
Nachtschichten machen, wenn das Gesundheitsamt seine Genehmigung dazu gibt. Das wird aber nur in Ausnahmen der Fall sein und dann garantiert auch kein ganzer Dienst. Aber du musst dein Einverständnis dazu gegeben und es müsste eben beim Gesundheitsamt beantragt werden.
Aber wer will das schon!;-)
Sonst, laut MuSchu darfst du keine Nachtarbeit machen (zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens).
Du darfst auch nicht mehr länger als 8 Stunden arbeiten...
Beim Fa kriegst du nen einfachen Wisch, rufst an, sagst du brauchst die Bescheinigung fürn Arbeitgeber und fertig. Muss der Arbeitgeber auch bezahlen, kostet ein paar Euro. Und wenn dein Fa im Urlaub ist dann gehste halt zur Vertretung, die müssen das auch machen!!!
LG