Forum / Schwangerschaft & Kinderwunsch
Darf Arzt Abtreibung verweigern?
Hallo,
Ich bin in einer total schwierigen Situation mit meinem Freund durch meine ungeplant ss. Ich bin jetzt 6+6 und er drängt mich mit Aussagen und Geschichten förmlich zur Abtreibung. Für mich kommt das allerdings überhaupt gar nicht in Frage!
Ich könnte das nicht, ich würde beim beratungsgespräch und vor jedem arzt nur bitterlich weinen und total durchdrehen. Meine Frage ist nun, ob ein arzt eine Abtreibung so überhaupt durchführt bzw durchführen darf, wenn er merkt, dass ich nur weine und das eigentlich überhaupt gar nicht will?
Wenn nein, könnte ich dies nämlich als Argument nehmen, dass ein Schwangerschaftsabbruch überhaupt nicht durchgeführt werden kann, weil jeder merkt ich will das nicht.
Ich bin übrigens 20 und er 21.
Ich hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten!
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Rein vom "dürfen"
redend, dürfte er die Abtreibung durchführen, auch wenn du weinst, schreist oder sonstwas machst, solange die gesetzlichen Formalien eingehalten sind und er gute Gründe hat zu glauben, dass du die Abtreibung willst.
Das ist aber, je extremer dein Verhalten ist, umso unwahrscheinlicher, denn wenn du die Abtreibung nicht erkennbar nicht willst, dann macht er sich natürlich strafbar, wenn er sie trotzdem durchführt.
Aber keine Ahnung, wieviel Weinen oder sonstige emotionalen Ausbrüche ein Arzt noch nicht zum Anlass nehmen würde, um zu sagen, dass er keine klare Einwilligung mehr hat. Im Zweifel werden sie wohl fragen und wenn du dann ein "Ich will die Abtreibung" rausbringst, werden sie wohl weiteres Weinen ignorieren.
Aber es gibt noch einen eigentlich viel wesentlicheren Grund, warum die Abtreibung rein aus Gründen deinen Freund betreffend nicht vorgenommen werden sollte:
"Ich bin jetzt 6+6 und er drängt mich mit Aussagen und Geschichten förmlich zur Abtreibung. Für mich kommt das allerdings überhaupt gar nicht in Frage!"
Je nachdem was das für Aussagen sind und womit er dich drängt, kann das ganze nämlich seinerseits Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch sein, strafbar mit 6 Monaten bis 5 Jahren. Dafür kann es reichen, wenn er dir ein empfindliches Übel in Aussicht gestellt hat, wenn du nicht abtreibst.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
Er sollte also dich in Ruhe entscheiden lassen und du solltest auch alleine zu Beratungsgesprächen (sofern du zu welchen gehst) gehen, denn solange dein Druck ausübender Freund dabei ist, wirst du wohl kaum sinnvoll mit der Beraterin reden können.
Ebenfalls empfehlenswert, einfach so zu einer Beratung gehen, ohne den Beratungsschein für Abtreibung zu bekommen. Denn es würde dir bestimmt gut tun, dich einfach mal auszusprechen und Beraterinnen kennen die Problematik "Freund drängt zur Abtreibung" ledider gut.
Dafür entweder gleich wohin, wo keine Scheine ausgestellt werden (z.b. caritas) oder eben bei einer entsprechenden Beratungsstelle sagen, dass du momentan nur beraten werden willst, aber noch keinen Schein willst, weil es dir dann noch schwerer fallen würde, dem Druck von deinem Freund stand zu halten und selbst zu entscheiden.
Und letztlich darf er dich zu gar nichts zwingen, wenn du sagst, nein, ich will nicht abtreiben, dann war es das.
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Was spricht eigentlich dagegen
ihm einfach zu sagen, dass du nicht abtreiben willst?
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....
Vorab, kein Arzt kann dazu verpflichtet werden eine Abtreibung durchzuführen. Aus Gewissensgründen kann / darf er sich jederzeit weigern diesen Eingriff verweigern.
Wenn er aber deine Einwilligung anzweifelt, wird er dich wahrscheinlich, falls noch Zeit vorhanden, den OP Termin verschieben. Damit du dich noch mal ausführlich damit auseinander setzt. Falls du aber glaubwürdig deinen Willen kund tust wird er die OP wahrscheinlich durchführen.
Nur zu Anmerkung einen Abruch solltest du nur durchführen, wenn du es nicht möchtest. Es gibt Frauen die verabeiten eine Abruch nie und machen sich ständig Selbstvorwürfe. Diese Vorwürfe können dann durch eine erneute Schwangerschaft verstärkt werden oder wenn sie aus irgendwelchen Gründen später nicht klappt erneut schwanger zu werden. Im schlimmsten Fall kann ein Abbruch auch zu einer psychatrischen Erkrankungen wie Depression führen.
Aus diesem Gründen solltest du immer zu 100% hinter dieser Entscheidung stehen.
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Rein vom "dürfen"
redend, dürfte er die Abtreibung durchführen, auch wenn du weinst, schreist oder sonstwas machst, solange die gesetzlichen Formalien eingehalten sind und er gute Gründe hat zu glauben, dass du die Abtreibung willst.
Das ist aber, je extremer dein Verhalten ist, umso unwahrscheinlicher, denn wenn du die Abtreibung nicht erkennbar nicht willst, dann macht er sich natürlich strafbar, wenn er sie trotzdem durchführt.
Aber keine Ahnung, wieviel Weinen oder sonstige emotionalen Ausbrüche ein Arzt noch nicht zum Anlass nehmen würde, um zu sagen, dass er keine klare Einwilligung mehr hat. Im Zweifel werden sie wohl fragen und wenn du dann ein "Ich will die Abtreibung" rausbringst, werden sie wohl weiteres Weinen ignorieren.
Aber es gibt noch einen eigentlich viel wesentlicheren Grund, warum die Abtreibung rein aus Gründen deinen Freund betreffend nicht vorgenommen werden sollte:
"Ich bin jetzt 6+6 und er drängt mich mit Aussagen und Geschichten förmlich zur Abtreibung. Für mich kommt das allerdings überhaupt gar nicht in Frage!"
Je nachdem was das für Aussagen sind und womit er dich drängt, kann das ganze nämlich seinerseits Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch sein, strafbar mit 6 Monaten bis 5 Jahren. Dafür kann es reichen, wenn er dir ein empfindliches Übel in Aussicht gestellt hat, wenn du nicht abtreibst.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
Er sollte also dich in Ruhe entscheiden lassen und du solltest auch alleine zu Beratungsgesprächen (sofern du zu welchen gehst) gehen, denn solange dein Druck ausübender Freund dabei ist, wirst du wohl kaum sinnvoll mit der Beraterin reden können.
Ebenfalls empfehlenswert, einfach so zu einer Beratung gehen, ohne den Beratungsschein für Abtreibung zu bekommen. Denn es würde dir bestimmt gut tun, dich einfach mal auszusprechen und Beraterinnen kennen die Problematik "Freund drängt zur Abtreibung" ledider gut.
Dafür entweder gleich wohin, wo keine Scheine ausgestellt werden (z.b. caritas) oder eben bei einer entsprechenden Beratungsstelle sagen, dass du momentan nur beraten werden willst, aber noch keinen Schein willst, weil es dir dann noch schwerer fallen würde, dem Druck von deinem Freund stand zu halten und selbst zu entscheiden.
Und letztlich darf er dich zu gar nichts zwingen, wenn du sagst, nein, ich will nicht abtreiben, dann war es das.
Mist, doppeltes "nicht"
an falscher Stelle, es müsste heißen:
"denn wenn du die Abtreibung erkennbar nicht willst, dann macht er sich natürlich strafbar, wenn er sie trotzdem durchführt."
sunshine auch ähnlicher Fehler passiert:
"Nur zu Anmerkung einen Abruch solltest du nur durchführen, wenn du es möchtest." da war wohl auch ein nicht zuviel.
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Schiebe
Deine Verantwortung nicht auf den Arzt ab. Wenn eine Abtreibung für Dich nicht in Frage kommt, brauchst Du kein Beratungsgespräch wahrnehmen. Und ohne den Schein, dass Du am Beratungsgespäch teilgenommen hast, kann keine Abtreibung vorgenommen werden. Also fahre von Anfang an klaren Kurs. Denn es geht um Dich. Wenn Dein Freund Dein Kind ablehnt, dann ist er Dein nicht wert. Denn Dein Kind abzulehnen, heißt Dich abzulehnen. Weil das Kind ein Teil von Dir ist. Lass Deinen Freund wissen, dass es Dich ab jetzt nur zu 2. gibt.
VLG Yankho
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Keine Lügen
An deiner Stelle wäre ich einfach ehrlich. Wenn du reif genug dafür bist ein Kind zu bekommen, dann solltest du auch reif genug sei dazu zu stehen und die Verantwortung nicht an unschuldige und nicht-beteiligte Personen abzuwälzen.
Wenn dein Freund dann Stress macht, dann ist er wohl nicht mehr wirklich sein Partner, oder? Daran ändern ja auch Lügen nichts. Sie machen es nur schlimmer.
Steh dazu, dass du nicht abtreibst und das Kind bekommen wirst. Der Arzt hat damit nichts zu tun. Außerdem gibt es zig Ärzte, wenn der eine verweigern würde, schleppt dich dein Freund halt zu einem anderen. Keine Lösung.
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Wie gehts dir inzwischen?
Hallo Floh,
du bist schwanger, und dein Freund schiebt die Panik?
Hast du ne ne Ahnung, weshalb er solchen Stress macht und versucht, dich mit komischen Geschichten emotional in eine andere Richtung zu drängen?
Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du ihm als verstärkendes Argument sagen, dass kein Arzt so etwas gegen deinen Willen tun wird?
Hast du denn die Sorge, dass er dich mit Druck zum Arzt nötigen könnte?
Vielleicht konntest du ihm inzwischen sagen, dass eine Abtreibung für dich überhaupt nicht in Frage kommt?! Allein der Gedanke daran bringt dich ja schon zum verzweifeln.....
Hoffentlich hast du jemand aus deiner Familie oder eine gute Freundin, die dir den Rücken stärken können?
Wie gehts dir denn aktuell?
Schreibst du wieder?
LG Linda
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Danke!!
Danke für eure Hilfe!
Aber Lügen oder sonstiges kam für mich sowieso nicht in Frage, auch hatte ich nie die Absicht die Verantwortung auf den Arzt abzuschießen. Ich wollte einfach nur wissen wie das rechtlich denn aussieht. Gesagt, dass eine Abtreibung für mich nicht in Frage kommt habe ich von Anfang an. Langsam bekommt er sich auch ein, aber ist einfach nicht leicht seine Situation, das kann ich auch verstehen bzw konnte ich von Anfang an verstehen, aber er muss halt zu den Konsequenzen stehen!
Bin jetzt 8+2 und meinem Baby und mir geht es prächtig!
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Danke!!
Danke für eure Hilfe!
Aber Lügen oder sonstiges kam für mich sowieso nicht in Frage, auch hatte ich nie die Absicht die Verantwortung auf den Arzt abzuschießen. Ich wollte einfach nur wissen wie das rechtlich denn aussieht. Gesagt, dass eine Abtreibung für mich nicht in Frage kommt habe ich von Anfang an. Langsam bekommt er sich auch ein, aber ist einfach nicht leicht seine Situation, das kann ich auch verstehen bzw konnte ich von Anfang an verstehen, aber er muss halt zu den Konsequenzen stehen!
Bin jetzt 8+2 und meinem Baby und mir geht es prächtig!
Solange er dich nicht verlässt
Steht dein freund ja dazu
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Danke!!
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Aber Lügen oder sonstiges kam für mich sowieso nicht in Frage, auch hatte ich nie die Absicht die Verantwortung auf den Arzt abzuschießen. Ich wollte einfach nur wissen wie das rechtlich denn aussieht. Gesagt, dass eine Abtreibung für mich nicht in Frage kommt habe ich von Anfang an. Langsam bekommt er sich auch ein, aber ist einfach nicht leicht seine Situation, das kann ich auch verstehen bzw konnte ich von Anfang an verstehen, aber er muss halt zu den Konsequenzen stehen!
Bin jetzt 8+2 und meinem Baby und mir geht es prächtig!
Schön,
dass er sich eingekriegt hat.
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Kannst du deine Antwort nicht finden?

Danke!!
Danke für eure Hilfe!
Aber Lügen oder sonstiges kam für mich sowieso nicht in Frage, auch hatte ich nie die Absicht die Verantwortung auf den Arzt abzuschießen. Ich wollte einfach nur wissen wie das rechtlich denn aussieht. Gesagt, dass eine Abtreibung für mich nicht in Frage kommt habe ich von Anfang an. Langsam bekommt er sich auch ein, aber ist einfach nicht leicht seine Situation, das kann ich auch verstehen bzw konnte ich von Anfang an verstehen, aber er muss halt zu den Konsequenzen stehen!
Bin jetzt 8+2 und meinem Baby und mir geht es prächtig!
Hallo Floh
du klingst zuversichtlich und stark! Das freut mich für dich.
Ich habe dir noch eine persönliche Nachricht geschickt.
LG Linda
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Kein Arzt
und keine Ärztin wird einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, wenn du nicht einwilligst.
Deine Frage ist schlicht überflüssig. Keine medizinische Behandlung darf gegen den Willen der Patientin vorgenommen werden, ausser sie ist bewusstlos und kann sich nicht äussern und der Eingriff ist notfallmässig nötig.
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Kein Arzt
und keine Ärztin wird einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, wenn du nicht einwilligst.
Deine Frage ist schlicht überflüssig. Keine medizinische Behandlung darf gegen den Willen der Patientin vorgenommen werden, ausser sie ist bewusstlos und kann sich nicht äussern und der Eingriff ist notfallmässig nötig.
Die Frage ist mitnichten überflüssig,
sie ist sogar in der Weise, wie die TE sie meinte, äußerst komplex:
A macht mit Arzt B Vertrag über medizinische Behandlung, z.b. Abtreibung.
Beim Termin ist A sichtbar emotional, weint und zeigt andere Anzeichen sich äußerst unwohl zu fühlen, so als würde sie eventuell gar nicht wollen.
Darf B Behandlung durchführen, da er die Einwilligung schon hat?
Vermutlich nein, da die Verhaltensweise der A bedeuten könnte, dass sie das doch nicht will. B muss nachfragen, sonst begeht B Körperverletzung (und anderes, z.b. Abtreibung ohne Einwilligung).
Falls B nachfragt und A ihre Einwilligung bestätigt, aber weiterhin sich sehr seltsam benimmt, kann immer noch ein Problem bestehen; B muss sie dann eventuell nochmal fragen und versuchen herauszufinden, warum sie so auf die eigentlich ihrer eigenen Aussage nach gewollte Behandlung reagiert.
Bleiben B Zweifel an ihrer Einwilligung, dann darf B nicht.
Juristisch ist an einem solchen Szenario überhaupt nichts eindeutig.
Nebenbei ist es nach entsprechenden Äußerungen von Personal vollkommen üblich sogar in Praxen mit einem "Embryodurchsatz" von 20+ am Tag nochmal genau nachzufragen, was ist, wenn eine emotional extrem aufgewühlt ist.
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Die Frage ist mitnichten überflüssig,
sie ist sogar in der Weise, wie die TE sie meinte, äußerst komplex:
A macht mit Arzt B Vertrag über medizinische Behandlung, z.b. Abtreibung.
Beim Termin ist A sichtbar emotional, weint und zeigt andere Anzeichen sich äußerst unwohl zu fühlen, so als würde sie eventuell gar nicht wollen.
Darf B Behandlung durchführen, da er die Einwilligung schon hat?
Vermutlich nein, da die Verhaltensweise der A bedeuten könnte, dass sie das doch nicht will. B muss nachfragen, sonst begeht B Körperverletzung (und anderes, z.b. Abtreibung ohne Einwilligung).
Falls B nachfragt und A ihre Einwilligung bestätigt, aber weiterhin sich sehr seltsam benimmt, kann immer noch ein Problem bestehen; B muss sie dann eventuell nochmal fragen und versuchen herauszufinden, warum sie so auf die eigentlich ihrer eigenen Aussage nach gewollte Behandlung reagiert.
Bleiben B Zweifel an ihrer Einwilligung, dann darf B nicht.
Juristisch ist an einem solchen Szenario überhaupt nichts eindeutig.
Nebenbei ist es nach entsprechenden Äußerungen von Personal vollkommen üblich sogar in Praxen mit einem "Embryodurchsatz" von 20+ am Tag nochmal genau nachzufragen, was ist, wenn eine emotional extrem aufgewühlt ist.
Klar doch
wird der Arzt vor dem Eingriff nochmals nachfragen. Möglicherweise muss sie sogar unterschreiben (jedenfalls in der Schweiz). Wenn die Frau wiederholt ja sagt, heisst das ja... auch wenn sie vielleicht weint, weil sie traurig darüber ist, dass es notwendig ist. Wenn sie den Abbruch nicht will, braucht sie bloss nein zu sagen.
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Klar doch
wird der Arzt vor dem Eingriff nochmals nachfragen. Möglicherweise muss sie sogar unterschreiben (jedenfalls in der Schweiz). Wenn die Frau wiederholt ja sagt, heisst das ja... auch wenn sie vielleicht weint, weil sie traurig darüber ist, dass es notwendig ist. Wenn sie den Abbruch nicht will, braucht sie bloss nein zu sagen.
Keine Ahnung, was da in der Schweiz so gilt,
aber für D ist das Blödsinn:
"Wenn die Frau wiederholt ja sagt, heisst das ja... auch wenn sie vielleicht weint,"
Es kommt mitnichten darauf an, ob sie "Ja" sagt. Sondern es kommt darauf an
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Einwilligungsf%C3%A4higkeit#Re chtfertigung
"Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite (Risiken) der ärztlichen Maßnahme erfassen kann."
ob sie auch Einwilligungsfähig ist, also Bedeutung und Tragweite erfassen kann.
Das muss der Arzt anhand des gesamten Eindrucks beurteilen.
Und exzessives Flennen oder sonstige emotionale Erregung ist gerade ein Indiz, dass aktuell die Einwilligungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Und damit du mir das auch wirklich glauben kannst, hier Äußerungen des Abtreibungsarztes Stapf, der eigenen Angaben nach in seinem Leben schon mehrere zehntausend Abtreibungen vorgenommen hat, ab Minute 2:55 bis 3:25:
"Wenn die Frau da unten belästigt wurde, dann macht sie dicht und will nur noch schnell den Schwangerschaaftsabbruch hinter sich bringen und ist eigentlich gar nicht mehr BERATUNGSFÄHIG eigentlich.
Das dauert ne ganze Weile bis ich so ne Frau, die HEULEND hier hoch kommt, beruhigt habe, dass ich überhaupt mit ihr über das Thema freisprechen kann, dass sie ja noch die Möglichkeit hat, sich zu entscheiden."
Auch wenn ich den Typ aus verschiedenen Gründen überhaupt nicht leiden kann, da hat er vollkommen recht. Wenn die Frau heulend in die Praxis reinkommt, dann kann die Behandlung erstmal nicht losgehen, sondern sie muss sich erstmal soweit beruhigen, dass keine Zweifel mehr an ihrer Fähigkeit bestehen, das in der Beratung gesagte zu verstehen.
Und der Grund warum sie heult ist dafür egal. Zwar mag in dem konkreten Fall Stapf zu recht vermuten, dass die wegen der Gehsteigberatung heulen; aber auch wenn sie aus anderem Grund ähnlich emotional sind, ändert das nichts daran, dass er sie beruhigen muss und erst dann kann es losgehen. Denn sobald der Arzt Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit hat, die sofort bestehen, wenn der Arzt so wie her Zweifel an der Beratungsfähigkeit hat (bzw. Stapf meint da vielleicht exakt das gleiche), muss erstmal versucht werden, dass die Einwilligungs-/Beratungsfähigkeit wieder da ist, bevor es weitergeht.
Sonst Körperverletzung und der ganze Kram, der sich ergibt, wenn ein Arzt ohne Einwilligung des Patienten irgendwas macht.
Ich hoffe du hast genug Abstraktionsvermögen, um dich jetzt nicht dadurch verwirren zu lassen, dass:
a) der Beitrag der Kontraste-Magazins nur auf gloria TV verfügbar ist; denn das ist irrelevant, da der Beitrag abgesehen von "kritischen Untertiteln" unverändert ist und somit die hier relevante Aussage richtig wiedergegeben ist
b) hier die bösen GehsteigberaterInnen Ursache des emotionalen Zustandes sind; denn egal was die Ursache ist, sobald eine Patientin in einem entsprechend emotionalen Zustand ist, dass ihre Einwilligungsfähigkeit fraglich ist, kann sie 100-mal die Vornahme der Abtreibung verlangen, der Arzt darf nicht; (und das gilt natürlich für jede anderen ärtzlichen Eingriff auch)
Und die juristisch echt knifflige Frage hier wäre, wie sehr muss die Patientin weinen, damit der Arzt Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit haben muss.
Ein bischen Weinen scheint bei Abtreibungen nichts ungewöhnliches zu sein, also langt ein bischen Weinen dafür nicht. Gleizeitig dürfte Schluchzen, so dass sie ständig Husten, nach Luft röcheln und Taschentücherpackungen aufreißen muss, ziemlich sicher die Einwilligugnsfähigkeit fraglich machen.
Irgendwo dazwischen wäre eine Grenze zu ziehen und wo die liegt, dass ist juristisch mitnichten eindeutig zu sagen, wäre im Erstfall von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden.
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Klar doch
wird der Arzt vor dem Eingriff nochmals nachfragen. Möglicherweise muss sie sogar unterschreiben (jedenfalls in der Schweiz). Wenn die Frau wiederholt ja sagt, heisst das ja... auch wenn sie vielleicht weint, weil sie traurig darüber ist, dass es notwendig ist. Wenn sie den Abbruch nicht will, braucht sie bloss nein zu sagen.
Nebenbei hat sich die Frage eh erledigt,
da sie nicht abtreiben will und der Kindsvater wohl auch davon absieht, sie weiter dahingehend zu drängen.
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Keine Ahnung, was da in der Schweiz so gilt,
aber für D ist das Blödsinn:
"Wenn die Frau wiederholt ja sagt, heisst das ja... auch wenn sie vielleicht weint,"
Es kommt mitnichten darauf an, ob sie "Ja" sagt. Sondern es kommt darauf an
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Einwilligungsf%C3%A4higkeit#Re chtfertigung
"Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite (Risiken) der ärztlichen Maßnahme erfassen kann."
ob sie auch Einwilligungsfähig ist, also Bedeutung und Tragweite erfassen kann.
Das muss der Arzt anhand des gesamten Eindrucks beurteilen.
Und exzessives Flennen oder sonstige emotionale Erregung ist gerade ein Indiz, dass aktuell die Einwilligungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Und damit du mir das auch wirklich glauben kannst, hier Äußerungen des Abtreibungsarztes Stapf, der eigenen Angaben nach in seinem Leben schon mehrere zehntausend Abtreibungen vorgenommen hat, ab Minute 2:55 bis 3:25:
"Wenn die Frau da unten belästigt wurde, dann macht sie dicht und will nur noch schnell den Schwangerschaaftsabbruch hinter sich bringen und ist eigentlich gar nicht mehr BERATUNGSFÄHIG eigentlich.
Das dauert ne ganze Weile bis ich so ne Frau, die HEULEND hier hoch kommt, beruhigt habe, dass ich überhaupt mit ihr über das Thema freisprechen kann, dass sie ja noch die Möglichkeit hat, sich zu entscheiden."
Auch wenn ich den Typ aus verschiedenen Gründen überhaupt nicht leiden kann, da hat er vollkommen recht. Wenn die Frau heulend in die Praxis reinkommt, dann kann die Behandlung erstmal nicht losgehen, sondern sie muss sich erstmal soweit beruhigen, dass keine Zweifel mehr an ihrer Fähigkeit bestehen, das in der Beratung gesagte zu verstehen.
Und der Grund warum sie heult ist dafür egal. Zwar mag in dem konkreten Fall Stapf zu recht vermuten, dass die wegen der Gehsteigberatung heulen; aber auch wenn sie aus anderem Grund ähnlich emotional sind, ändert das nichts daran, dass er sie beruhigen muss und erst dann kann es losgehen. Denn sobald der Arzt Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit hat, die sofort bestehen, wenn der Arzt so wie her Zweifel an der Beratungsfähigkeit hat (bzw. Stapf meint da vielleicht exakt das gleiche), muss erstmal versucht werden, dass die Einwilligungs-/Beratungsfähigkeit wieder da ist, bevor es weitergeht.
Sonst Körperverletzung und der ganze Kram, der sich ergibt, wenn ein Arzt ohne Einwilligung des Patienten irgendwas macht.
Ich hoffe du hast genug Abstraktionsvermögen, um dich jetzt nicht dadurch verwirren zu lassen, dass:
a) der Beitrag der Kontraste-Magazins nur auf gloria TV verfügbar ist; denn das ist irrelevant, da der Beitrag abgesehen von "kritischen Untertiteln" unverändert ist und somit die hier relevante Aussage richtig wiedergegeben ist
b) hier die bösen GehsteigberaterInnen Ursache des emotionalen Zustandes sind; denn egal was die Ursache ist, sobald eine Patientin in einem entsprechend emotionalen Zustand ist, dass ihre Einwilligungsfähigkeit fraglich ist, kann sie 100-mal die Vornahme der Abtreibung verlangen, der Arzt darf nicht; (und das gilt natürlich für jede anderen ärtzlichen Eingriff auch)
Und die juristisch echt knifflige Frage hier wäre, wie sehr muss die Patientin weinen, damit der Arzt Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit haben muss.
Ein bischen Weinen scheint bei Abtreibungen nichts ungewöhnliches zu sein, also langt ein bischen Weinen dafür nicht. Gleizeitig dürfte Schluchzen, so dass sie ständig Husten, nach Luft röcheln und Taschentücherpackungen aufreißen muss, ziemlich sicher die Einwilligugnsfähigkeit fraglich machen.
Irgendwo dazwischen wäre eine Grenze zu ziehen und wo die liegt, dass ist juristisch mitnichten eindeutig zu sagen, wäre im Erstfall von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden.
Na ja, dieses Problem
mit den Klinikbelagerungen haben wir in der Schweiz zum Glück nicht. Da kann ich mir schon vorstellen, dass eine Frau zuerst beruhigt werden muss, bevor sie operiert werden kann.
Das hat aber nichts mit der Fragestellung zu tun. Wenn der Arzt merkt, dass die Frau unter massivem Druck des Partners steht und nur deshalb in den Abbruch einwilligt, wird er logischerweise nachfragen. Und wenn sie dann sagt, sie will eigentlich gar nicht abtreiben, wird er es auch nicht machen. Wenn sie aber doch ja sagt, dann hat sie eben entschieden, angesichts des Drucks des Partners die Schwangerschaft nicht austragen zu wollen. Punkt.
Irgendwann müssen Frauen ja wohl als autonome, selbstverantwortliche Wesen betrachtet werden.
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Na ja, dieses Problem
mit den Klinikbelagerungen haben wir in der Schweiz zum Glück nicht. Da kann ich mir schon vorstellen, dass eine Frau zuerst beruhigt werden muss, bevor sie operiert werden kann.
Das hat aber nichts mit der Fragestellung zu tun. Wenn der Arzt merkt, dass die Frau unter massivem Druck des Partners steht und nur deshalb in den Abbruch einwilligt, wird er logischerweise nachfragen. Und wenn sie dann sagt, sie will eigentlich gar nicht abtreiben, wird er es auch nicht machen. Wenn sie aber doch ja sagt, dann hat sie eben entschieden, angesichts des Drucks des Partners die Schwangerschaft nicht austragen zu wollen. Punkt.
Irgendwann müssen Frauen ja wohl als autonome, selbstverantwortliche Wesen betrachtet werden.
Du kannst so oft behaupten wie du willst,
dass die Rechtslage in D anders wäre, aber es ist einfach so:
Wenn an der Einwilligungsfähigkeit Zweifel bestehen, dann darf der Arzt nicht loslegen, solange bis die Zweifel ausgeräumt sind.
Und Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit können natürlich auch dann bestehen, wenn da einer erkennbar Druck ausübt; und die sind ggf. auch nicht durch ein einfaches Ja ausgeräumt.
"Irgendwann müssen Frauen ja wohl als autonome, selbstverantwortliche Wesen betrachtet werden."
Nicht mitbekommen, dass es hier gar nicht um Frauen geht?
Sondern das was ich erzähle gilt in jedem einzelnen Artz-Patientenverhältni, egal ob da Männlein oder Weiblein sitzt und ob es um Abtreibung geht.
Geht hier also gar nicht um böse patriachale Unterdrückung und Entmündigung von Frauen und Reduzierung von Frauen auf entscheidungsunfähige Dummchen, sondern um ganz schnöde geschlechtsunspezifische Juristenarroganz, die ihr penibles Hineinreden in das Arzt-Patienten-Verhältnis für notwendig halten, weil sonst die ganzen verwirrten und uninformierten Patienten von kriminellen Ärzten alle möglichen Unfugbehandlungen angedreht bekommen; sprich, dabei gehts darum, dass Männer wie Frauen entscheidungsunfähige Dummchen sind.
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Du kannst so oft behaupten wie du willst,
dass die Rechtslage in D anders wäre, aber es ist einfach so:
Wenn an der Einwilligungsfähigkeit Zweifel bestehen, dann darf der Arzt nicht loslegen, solange bis die Zweifel ausgeräumt sind.
Und Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit können natürlich auch dann bestehen, wenn da einer erkennbar Druck ausübt; und die sind ggf. auch nicht durch ein einfaches Ja ausgeräumt.
"Irgendwann müssen Frauen ja wohl als autonome, selbstverantwortliche Wesen betrachtet werden."
Nicht mitbekommen, dass es hier gar nicht um Frauen geht?
Sondern das was ich erzähle gilt in jedem einzelnen Artz-Patientenverhältni, egal ob da Männlein oder Weiblein sitzt und ob es um Abtreibung geht.
Geht hier also gar nicht um böse patriachale Unterdrückung und Entmündigung von Frauen und Reduzierung von Frauen auf entscheidungsunfähige Dummchen, sondern um ganz schnöde geschlechtsunspezifische Juristenarroganz, die ihr penibles Hineinreden in das Arzt-Patienten-Verhältnis für notwendig halten, weil sonst die ganzen verwirrten und uninformierten Patienten von kriminellen Ärzten alle möglichen Unfugbehandlungen angedreht bekommen; sprich, dabei gehts darum, dass Männer wie Frauen entscheidungsunfähige Dummchen sind.
Klugscheisser
sorry, aber mit dir und kann man nicht vernünftig diskutieren.
"sprich, dabei gehts darum, dass Männer wie Frauen entscheidungsunfähige Dummchen sind" - nur du nicht?
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Klugscheisser
sorry, aber mit dir und kann man nicht vernünftig diskutieren.
"sprich, dabei gehts darum, dass Männer wie Frauen entscheidungsunfähige Dummchen sind" - nur du nicht?
Was hat es mit unvernünftig oder vernünftig zu diskutieren zu tun,
wenn du einfach die klare Rechtslage ignorierst?
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Einwilligungsf%C3%A4higkeit#Re chtfertigung
"Einwilligungsfähigkeit (auch Einsichts- und Steuerungsfähigkeit) ist ein rechtlicher Begriff, der die Fähigkeit eines Betroffenen beschreibt, in die Verletzung eines ihm zuzurechnenden Rechtsguts einzuwilligen. Erst hierdurch bleibt der nach den Grundsätzen der medizinischen Heilkunst korrekt durchgeführte ärztliche Eingriff, der sonst eine Körperverletzung darstellt ( 223 StGB), straffrei ( 228 StGB). Die Einwilligungsfähigkeit wird ab 1.9.2009 ausdrücklich in 1901a BGB genannt (im Rahmen der Neuregelungen der Patientenverfügung), sowie seit 26.2.2013 in 630d BGB (Behandlungsvertrag)."
"Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite (Risiken) der ärztlichen Maßnahme erfassen kann."
"nur du nicht?"
Nö, für Juristen bin ich auch potentiell ein nichteinwilligungsfähiges Dummchen und der Arzt hat Eingriffe zu unterlassen, solange er Gründe für solche Zweifel hat.
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