Hallo:)
Vielleicht kennt sich jemand mit Recht aus oder hat Erfahrung.
Wenn im Arbeitsvertrag eine Abgeltung des Zusatzurlaubes ausgeschlossen wird, zählt dies dann auch bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag?
Hintergrund:
30 Urlaubstage (20 gesetzlich, 10 Zusatzurlaub) sind vereinbart. In meinem Fall sind noch 10 Tage offen, also nur der Zusatzurlaub. Durch ein Beschäftigungsverbot ist es mir unverschuldet nicht möglich diesen zu nehmen, bevor mein befristeter Arbeitsvertrag endet. Habe ich dennoch Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Auch wenn dies generell im Vertrag per Klausel ausgeschlossen wird? Ist die Klausel überhaupt wirksam, eigentlich laut Mutterschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz nicht, oder? Eigentlich bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Und da ich ihn durch das Beachäftigungsverbot und die Befristung nicht mehr nehmen kann (unverschuldet und unvorhersehbar) müsste er eben doch abgegolten werden. Richtig?
Liebe Grüsse :)