Laut MuSchG darf mein Chef meine schwangerschaft nicht an Kollegen mitteilen siehe MuSchG
Leider hat mein Chef die Information schon weitergegeben, was kann ich da machen??
5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis (1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekanntgeben.