HAbe ebenfalls
seit Beginn der SS ein BV . . . mein AG hält sich zwar an alle Bestimmungen konnte mich aber an meinem Arbeitsplatz nicht nach den Richtlinien beschäftigen . . . ich habe meine gesamten Jahresurlaub vor dem Beginn des BV bekommen, da mein BV vom AG ausgesprochen wurde.
Leider muss ich dir sagen das laut Gesetzt der gesamte Urlaubsanspruch verfällt. Dein AG hat also nicht die Pflicht ihn dir auszuzahlen . . . Egal ob du ihn breits genehmigt bekommen hst oder auch nicht . . .
Am besten du setzt dich mit der Krankenkasse in Verbindung, denn die zahlen auch dein Ausfallgeld an deinen AG . . . die können dir bestimt eine konkrete Anwort geben . . .
Alles liebe für dich