Soweit ich weiß,
zählen Monate mit Krankengeldbezug nicht zur Berechnung des Elterngeldes dazu. Da werden dann "Ersatzmonate" genommen, die vor den 12 Monaten vor der Geburt lagen.
Du brauchst da aber eine Bescheinigung vom Arzt, daß es eben Krankengeld war und kein Gehalt, damit die Ersatzmonate herangezogen werden.
Ich bin mir aber nicht 100% sicher.
BV macht gar nichts, weil du ja dein normales Gehalt weiter bekommst. Da bin ich mir sicher, hatte nämlich ab dem 3. Monat auch eines :-D
Lg Zimt