heide_12505916Anwalt nehmen
.. der kostet dich mit Eigenbeteildigung 10 da du kein Einkommen hast
Die meisten Ämter entscheiden mit dem wissen das sich kein REchtsbeistand genommen wird. Mit deiner SS trifft für dich mit Sicherheit eine Härtefallregelung zu, und somit auch der Minimalsatz vom Amt.
wie auch immer das mit deiner Kündigung gelaufen ist, in der SS darf man dich normal nicht kündigen und da nicht DU gekündigt hast, trifft dich somit auch keine Schuld
Lasse dich beraten
Manchmal echt ne Sauerrei,.. die die Geld scheffeln bekommen zusätzlich, die die nichts haben bekommen umso mehr..
Liebe Grüsse
Sabine & Benyamin *01.08.07