Genau weiß ich es nicht, aber sicher weiß ich
dass mit den zwei wochen ist richtig.
bei einem festvertrag kannst du es zwei wochen nach der kündigung so machen und da du als schwangere nie einen nachteil haben darfst wird es auch für befristete verträge gültig sein.
was allerdings bei dir dann sein wird. der befristete vertrag bleibt bestehen.
du würdest also höchstens bis zum mutterschutz arbeiten und hättest nach der elternzeit keinen job.
hoffe ich konnte dir weiter helfen. teile deinem arbeitgeber sofort mit, dass du schwanger bist.