Hallo,
Ich bin in der 8ssw und arbeite als erzieherin
Meine fä hat mir gestern ein bv ausgesprochen... Im wortlaut stand da ungegähr, nach paragraph 3 muschugesetz spreche ich hiermit frau ... bv für kinder bis 3 jahre bis zum beginn der mutterschutzfrist aus! Weiterhin ist für kd über 4 jahre besondere hygenische maßnahmen zu ergreifen. Engerer körpl. Kontakt ist zu vermeiden, bei gefahr der berührung mit körperflüssigkeit sind handschuhe zu tragen usw.. Ich halte dies für notwendig, weil die pat. Ihren dienst nur eingeschränkt ausführen kann!
So ich hab das schreiben heut meiner chefin gegeben und bin guter dinge nach haus gegangen! Heute mittag der anruf- der träger( öffentlich) hängt sich an den letzten sätzen auf und findet es zumutbar mich in einer über 3 j gruppe zu stecken und den ganzen tag mit handschuhe und mundschutz rumzulaufen!
Frechheit finde ich! Wir haben offene arbeit, die unter 3kids nutzen die horträume auch! Ich kann es also nicht vermeiden mit kleinstkindern oder körperflüssigkeit in berührung zu kommen! Jeder der mit kindern arbeitet weiß das!
Nun hat mich meine chefin gebeeten meine fa ein anderen wortlaut für das bv zu wählen! Nun meine frage, kann und darf sie das? Es reicht wenn sie einfach keine altersgrenze reinschreibt... Was stand oder steht bei euch drinnen? Und hattet ihr probleme??
Lg