BV
"Hintergrund sind Schmerzen in Bauch und Rücken"
Das ist ein Grund für eine Krankschreibung, nicht für ein BV.
Ein BV wird ausgesprochen wenn bei Weiterführung der Beschäftigung das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet ist.
Bei aller liebe sind weder Anfahrstweg von 50 km noch Stress und ungute Stimmung Indikationen, die ein BV begründen könnten. Evtl wäre ein partielles BV möglich, zum Bespiel maximal 6 oder 5 Std. täglich, aber auch da hätte der AG gute Chancen die Gefahr abzuwenden.
Das BV gilt nämlich nur für die arbeitsbereich, die die Gefahr beinhalten. Gibt der AG der Schwangeren aber eine Tätigkeit, die diese Gefahr nicht hat, dann muss sie dort arbeiten.
In meinem stand das konkret drin, um welche Gefahr es sich handelt: "...Verletzuungen und körperliche Übergriffe, insbesondere ein stumpfes Bauchtrauma, von Seiten der Schutzbefohlenen..."
Ich arbeite mit massiv aggressiven Kindern und Jugendlichen.
Nach dem Aussprechen der BV habe ich noch Entwicklungsberichte geschrieben, an Hilfeplänen teilgenommen und an Konferrenzen, habe Schränke aufgeräumt, einkäufe erledigt, Telefonate und Besorgungen gerledigt,...
BV heißt also nicht, dass man dann bis zum Muttterschutz nicht mehr arbeitet!