Guten Tag!
Ich bin in der 22. Woche schwanger und habe seid der 14. Schwangerschaftswoche von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot ausgehändigt bekommen.
Ich arbeite als staatlich anerkannte Erzieherin in einer Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft. Meine Arbeitsentgelt wird über den TvöD vergütet.
Ich habe einen unbefrsiteten Arbeitsvertrag von 30 Wochenstunden. In dem allerdings auch festgehalten ist, dass ich wenn die Notwenigkeit besteht Mehrstunden leisten muss. Genau das habe ich immer getan. Ich habe immer Mehrstunden gearbeitet und dementsprechend auch mehr als 30 Stunden. Aufgrund der Bertreuungszahlen war das notwendig, da sonst der Betreuungsschlüssel nicht gestimmt hätte.
Auf jeden Fall habe jetzt das Problem, dass ich im letzten Monat bereits im Beschäftigungsverbot war und Gehalt für 40 Wochenstunden erhalten habe. Nun habe ich den Anruf bekommen, dass ich ab sofort nur noch nach Arbeitsvertrag bezahlt werde, das heißt 30 Stunden und nicht mehr. Und da sie mir letzten Monat auch noch zu viel bezahlt hätten, ziehen sie mir diesen Monat die 10 Stunden zu viel ab...
Ist das rechtens? Ich habe im Mutterschutzgesetz gelesen, dass man Arbeitsentgelt im Beschäftigungsverbot erhält, dass sich nach dem richtet, wie man die letzten drei Monate vor der Schwangerschaft gearbeitet hat. Das wäre in meinem Fall 37,5 Stunden. Heißt das, dass mir Gehalt für 37,5 Stunden zusteht und mein Arbeitgeber mir das zahlen muss?
Liebe Grüße