Hallo!
Ich stehe in einen unbefristeten Arbeitsverhältnis als Krankenschwester im ambulanten Kinderintensivpflegebereich.Ic h habe momentan viele Fragen...Also seid Oktober 2010 arbeite ich dort.Sobald man schwanger ist wird man bei uns ins Beschäftigungsverbot geschickt, da wir alleine arbeiten müssten usw usw...so dann habe ich mich für das Studium beworben zum Wintersemester (keine Ahnung ob es klappt).So wir wünschen uns beide ein Baby.Nun meine konkreten Fragen:
Muss ich bis 1.10.2011 arbeiten und kann dann erst schwanger werden damit ich ein Jahr komplett gearbeitet habe und ich dann den vollen Anspruch auf Elterngeld nach der Geburt habe?Oder wird auch die Zeit des Beschäftigungsverbot ins Elterngeld gezählt?
Ab wann würdet ihr dem Arbeitgeber sagen das ihr schwanger seid?
Wie gefährlich is es besonders in den ersten drei Monaten doch mal 12kg zu heben?
Wenn ich jetzt den Studiumplatz bekomme könnte ich ja die Zeit des Beschäftigungsverbots dazu nutzen solange es körperlich geht.Dann wenn das Baby da ist ein Jahr pausieren...muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren wenn ich studiere?Plan wäre ja neben dem Studium nur noch ein paar stunden zu arbeiten...
Puh ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Danke schon mal...