Hallo,
ich habe heute zum ersten mal eine Frage an euch.
Und zwar arbeite ich in einem Altenheim und bis seit Anfang des Jahres von meinem AG in das BV geschickt worden.
Die letzten Lohnzettel, die ich bekommen habe weisen aber einen geringeren Betrag auf, als den ich sonst hatte.
Ich gehe davon aus, das mein AG "nur" den Bruttolohn abrechnet, jedoch nicht die Sonn-und Feiertagszuschläge.
Jetzt hab ich im Internet schon bisschen gegoogelt und folgende Seite gefunden:
[www.zukunftsministerium.bayer n.de]
Dort steht:
Welche finanziellen Leistungen stehen werdenden oder stillenden Müttern zu?
( 11, 13, 14 Mutterschutzgesetz, 200 Reichsversicherungsordnung)
Mutterschaftslohn
Muss die werdende oder stillende Mutter wegen eines Beschäftigungsverbots oder einer Arbeitszeitbeschränkung ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen bzw. die Beschäftigungs- oder Entlohnungsart wechseln, dürfen ihr keine finanziellen Nachteile entstehen.
Der Arbeitgeber hat, soweit nicht Mutterschaftsgeld bezogen wird, mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu zahlen (sog. Mutterschaftslohn).
Zu berücksichtigen sind auch Nacht-, Sonntags- und Überstunden- sowie Akkordlohnzuschläge, die während des Berechnungszeitraums gewährt worden sind.
Auch im Familienhaushalt (teilzeitbeschäftigte) werdende Mütter haben Anspruch auf Arbeitsentgelt bei einem Beschäftigungsverbot.
Heißt das jetzt das mir der Sonn-und Feiertagszuschlag (der immer steuerfrei war) trotz BV zusteht, oder muss ich darauf verzichten.
Danke für eure Meinung