Dankeschöön :)
..für die schnelle Antwort!! :)
Ich kann dir garnicht mehr genau sagen wo ich das gelesen habe mit dem BV..soweit ich mich erinnere hieß es da nur, dass bei einem BV der Arbeitgeber das volle Gehalt weiterzahlt, und im Mutterschutz die Leistungen vom Arbeitgeber wegfallen und nur noch diese 13 von der Krankenkasse kommen.. Ich kann mich aber auch täuschen, wie gesagt, ich weiß über das Beschäftigungsverbot nicht viel..wie man es bekommt, wer wann zahlt usw..
Das mit der Krankmeldung läuft doch so, wenn ich länger als 6 Wochen krank geschrieben bin zahlt die Krankenkasse 67 % des Einommens weiter, oder? Dem Arbeitgeber werden bis zu den 6 Wochen anteilig von der Krankenkasse Kosten erstattet, glaube ich!
Wirkt sich dass dann auch bei der Berechnung für das Elterngeld negativ aus?
Ich bin so schlecht darüber informiert, für mich kam das bisher nie in Frage..aber wenn ich daran denke zurückk in die Arbeit zu müssen wühlt mich das total auf, das ist eine Horrorvorstellung für mich :/