Sehe ich jetzt ein bisschen anders...^^
BV muss entsprechend Gefährdungsanalyse für den konkreten Arbeitsplatz ausgesprochen werden - dort wo eben die Gefahr besteht. Ein Einsatz an anderer Stelle ist möglich!
Schule sollte also was den Mutterschutz anbelangt möglich sein. Ich weiß allerdings nicht, ob du da hin darfst und Prüfungen schreiben, wenn du im Betrieb nicht weitermachen kannst (das sind dann Fragen, die mit der AUsbildungsordnung usw. zusammenhängen, aber nicht mit Mutterschutz). Dazu mal an der Schule nachfragen oder der zuständigen Kammer.
Und natürlich herzlichen Glückwunsch!!! :)