Das stimmt nicht ganz
von der landesregierung baden-württemberg
"Von der Regelung werden neben den normalen Beschwerden der Schwangerschaft
sowie typischen Symptomen für eine Gefährdung der Schwangerschaft auch
pathologische Symptome wie unstillbares Erbrechen, schwangerschaftsbedingte
Kreislauflabilität, Schwangerschaftsallergie, Anämie, drohender Frühgeburt,
Thromboseneigung, Zervixinsuffizienz, Schwangerschaftstoxikosen, aber auch
psychische Belastungen durch eine Beschäftigung, die sich nachteilig auf den Verlauf
der Schwangerschaft auswirken können, sowie besonders beschwerliche An- und
Abfahrtswege erfasst. Die Arbeit, die nach ärztlichem Zeugnis nicht oder nur in
beschränktem Umfang von der Schwangeren ausgeübt werden darf, kann zwar im
allgemeinen als ungefährlich eingeschätzt werden, für die Schwangere auf Grund
subjektiver Gegebenheiten jedoch zu Beschwerden führen, die ihre Gesundheit oder
die des Kindes gefährden können. Dies kann z. B. schon bei Essensgerüchen der
Fall sein."