Hallo ihr Lieben,
ich habe da mal ne Frage, vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Beschäftigungsverbot und dem Lohn aus.
Habe meinem Arbeitgeber vor einer Woche bescheid gesagt das ich Schwanger bin und jeztt noch zwei Wochen krank geschrieben bin, da ich einen Bluterguss in der Gebärmutter habe.
Mein AG sagte daraufhin, das ich sowieso nicht weiter in der Firma arbeiten dürfte, da die Arbeitsbedingungen nicht dem Mutterschutzgesetz entsprechen und das auch nicht geändert würde, ich solle mich um ein Attest für ein Beschäftigungsverbot kümmern, denn dan würde die Krankenkasse sich um meine Lohnfortzahlung kümmern und der AG wäre aus der Sache rauß. Die Krankenkasse bezahlt aber ja nur einen bestimmten Prozentsatz des Gehaltes.
Habe aber jetzt hier im Inet im MuSchG gelesen das auch bei einem Beschäftigungsverbot der werdenden Mutter das durschschnittsgehalt der letzten 3 Monaten zusteht.
Was stimmt denn nun. Wollte mein AG mich übers Ohr hauen mit dem Gehalt? Arbeite bei einer Leiharbeitsfirma, von der ich schon öfters über linke Methoden gehört habe. Ist das wohl so eine linke Methode.?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen
Liebe Grüße
Linde