Hi Steffi
hab mal für dich gegoogelt:
Gründe für ein Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. Die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die eine Weiterbeschäftigung verbieten. Wichtig: Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.
Droht sich die schwangere Frau durch Tätigkeiten zu gefährden, die ihr nach dem Mutterschutzgesetz sowieso verboten sind, ist es sinnlos, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Soll sie beispielsweise ständig schwere Lasten heben, ist statt des Gangs zum Arzt der zum Gewerbeaufsichtsamt ratsam. Denn das ist zuständig für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen.
Ein generelles Beschäftigungsverbot für Bildschirmarbeit gibt es für Schwangere nicht, sondern - nach eingehender Prüfung des Einzelfalles auch durch den Betriebsarzt - höchstens ein zeitweiliges individuelles Beschäftigungsverbot. Das kann ausgesprochen werden, wenn es an dem betreffenden Arbeitsplatz nicht möglich ist, die notwendigen Pausen einzulegen oder zur Entspannung auch mal eine andere Tätigkeit auszuüben. Der Arzt der werdenden Mutter muss zusammen mit dem Betriebsarzt entscheiden, ob auftretende Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind und ob ein teilweises oder komplettes Beschäftigungsverbot wegen eintretender Komplikationen gerechtfertigt ist.
Ich hoffe ich konnnte dir ein wenig helfen.
Alles Gute
Jenny 28. SSW