Ebenfalls Beschäftigungsverbot
Hallo,
ich bin auch wegen eines Beschäftigungsverbots von der Arbeit freigestellt, und das schon seit der 8. SSW.
Allerdings nicht aufgrund eines "individuellen Beschäftigungsverbots", d.h. wegen konkreter gesundheitlicher Probleme und von meiner FÄ ausgestellt, sondern aufgrund eines bei mir zutreffenden "generellen Beschäftigungsverbots", d.h. die an meinem Arbeitsplatz herrschenden Arbeitsbedingungen (Umgang mit giftigen, krebserregenden und erbgutschädigenden Stoffen ohne ausreichende Schutzeinrichtungen) sind lt. Mutterschutzgesetz während der SS nicht zulässig.
Der Unterschied beider Varianten liegt darin, daß ein generelles Beschäftigungsverbot nicht vom Arzt ausgesprochen wird. Es müssen auch keine konkreten gesundheitlichen Beschwerden vorliegen, sondern es geht hierbei um die generellen Arbeitsbedingungen.
Ich war bei meinem zuständigen Arbeitsschutz-Amt, wurde dort ausgesprochen gut und umfassend beraten und erhielt neben jeder Menge Info-Material (u.a. das Mutterschutz-Gesetz, wo all das gut erklärt wird) auch ein Formular für eine Gefährdungsbeurteilung meines Arbeitsplatzes, die meine Arbeitgeber ausfüllen mußte. (Es gibt ziemlich vieles, was während der Schwangerschaft verboten ist, z.B. auch körperlich zu schwere Arbeiten oder eine Infektionsgefahr.)
Dabei kam er zu dem Ergebnis, daß die Gefährdung an meinem Arbeitsplatz viel zu hoch ist und er mich deshalb freistellen muß, da er mir keinen vergleichbaren, gefahrlosen Arbeitsplatz anbieten kann. Er muß mir mein volles Gehalt weiterzahlen, erhält über ein Umlageverfahren meiner Krankenkasse aber den vollen Betrag zurück, hat dadurch also keinen Verlust. (Hätte er sich quer gestellt und eine Freistellung verweigert, hätte ich das Arbeitsschutz-Amt einschalten können, um mit deren Hilfe die Freistellung zu bekommen.)
Falls also Dein Arzt Dir kein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen will, was für ihn eigentlich kein großer Aufwand wäre, dann kannst Du Dir sicher im Arbeitsschutz-Amt weiterhelfen lassen.
Eine Broschüre mit dem Mutterschutzgesetz kann man meist vom FA bekommen, man kann es aber auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) anfordern.
Ich hoffe, Du kannst was damit anfangen.
Alles Gute für Dich und Dein Krümelchen!