Juhu
Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation und setze mich damit auseinander, wann man wie ein Beschäftigungsverbot aufgrund der ARBEIT und nicht aufgrund der KÖRPERLICHEN SITUATION bekommt :mrgreen: Nur um es nochmal ganz deutlich zu sagen... gibt ja beides, letzteres weiß man meistens zu Beginn der SS nicht, es sei denn man hatte schon mehrere Fehl-/Totgeburten oder eine chronische Krankheit, etc.
Also soweit ich weiß ist es so, dass dein AG eine Gefährdungsbeurteilung machen muss. Dafür gibt es Vordrucke. Wenn er gewisse Sachen, die nachweislich schädlich für Mutter oder Kind sind, nicht ändern kann oder will, muss er dir ein BV ausschreiben. Bei einem Unternehmen mit unter 20 Personen kommt die Krankenkasse für die entstehenden Kosten des BV auf (d.h. du bekommst dein Gehalt normal weiter ausgezahlt).
Schau mal hier, das werde ich meiner AG auch in die Hand drücken: https://www.lwl.org/lja-download/datei-download/Service/RS/RS\_TEK/RS\_TEK\_2005/1110455837\_3/rd2005nr04\_Merkblatt\_Mutterschutzgesetz.pdf
Bei mir ist es übrigens so, dass ich mit Kleinkindern von 0-3 Jahren arbeite und dort ein Risiko für mich entsteht, falls ich gegen eine Kinderkrankheit nicht immun sein sollte. Aber auch andere Dinge muss meine AG dann wohl oder übel ändern, z.B. darf ich dann vermutlich nicht mehr den Raum alleine reinigen und ich werde auch nicht mehr schwer heben dürfen (muss zur Zeit Einkäufe und Wasserkisten schwer heben). Ich hoffe aber nicht, dass ich ein generelles BV bekomme.
Lieben Gruß