Hallo Zusammen,
brauche dringend eine schnelle Antwort!!!
Bin Schwanger am 02.02.2011 ist mein Entbindungstermin.
Ich hatte bis Oktober 2010 einen befristeten Arbeitsvertrag und habe seit dem 20. 08. 2010 ein BV.
Vor ein paar Monaten war ich beim Arbeitsamt um mich Arbeitssuchend zu melden, jedoch sagten die zu mir, dass ich mich nicht arbeitssuchend melden brauche da ich ja ein BV habe und ich während der Zeit vor dem Mutterschutz also vom 01.11.2010 bis ca. 29.12.2010 aufgrund der Arbeitsunfähigkeit Leistungen (Krankengeld) von der Krankenkasse beziehen würde.
Gestern war ich bei der Krankenkasse und die Schickten mich mit einem Urteil vom Sozialgericht Hessen (Betriff eine 32-Jährige Frau von 2007) zum Arbeitsamt und meinten, dass bei einem BV die Arbeitsagentur als Ersatz zum Arbeitgeber fundiert und somit auch zahlen müssten.
Und heute beim Arbeitsamt wurde ich gefragt, ob ich ein BV für die Tätigkeit habe, die ich bisher ausgeübt habe oder ein ALLGEMEINES BESCHÄFTIGUNGSVERBOT. Dies müsste ich jetzt von meinem FA korrigieren lassen, die wollen ausdrücklich wissen, ob ich ein Allgemeines BV habe oder jetzt nur ein BV für die bisherige Tätigkeit.
Daher jetzt meine Frage: Kann es sein, dass das Arbeitsamt mich nur reinlegen will und sagt wenn ich jetzt ein Allgemeines BV habe also garnicht arbeitsfähig bin, dass die dann sagen ja sie stehen dem Arbeitsmarkt üüberhaupt nicht zur Verfügung und daher steht mir auch kein ALG I zu.
Was soll ich machen, soll ich jetzt zum Frauenaruzt sagen, dass er mir einfach ein BV für meine bisherige Tätigkeit ausstellt und ich somit für andere Tätigkeiten zur Verfügung stehen würde (mich stellt in dieser Zeit sowieso niemand ein) oder soll ich vom Frauenarzt ausdrücklich nach einem Allgemeinen Beschäftigungsverbot fragen.
Hilft mir bitte muss morgen zum Arzt und danach zum AA.
Vielen, vielen Dank!
LG