Du bekommst
auf jeden Fall Elterngeld,weil das nämlich jede Mutter für ihr Kind bekommt.
Da du aber selbst vor der Entbindung nicht mehr gearbeitest hast,bekommst du den mindestsatzt von 300,- Euro.
Dazu beantragst du das Kindergeld in Höhe von 154,- Euro.
Falls du Alg 2 erhälst,dann bekommst du ab der Entbindung natürlich auch den Regelsatz abzüglich des Kindergeldes(wird angerechnet) vom Amt.
Du kannst außerdem einen Antrag beim Amt für Schwangerschaftsbekleidung stellen,ab der 13 Woche ist das möglich und zusätzlich noch einen Antrag auf Babyerstlingsausstattung.
Du hast auch noch die Möglichkeit einen Antrag für Erstlingsausstattung und Kindermöbel sowie Schwangerschaftsbekleidung ab der 13 SSw bei einer Mutter-Kindstiftung zu stellen,aber nur bei einer zb. Diakonisches Werk,Pro Familia,Kirchengemeinde,Caritas,oder Gesundheitsamt,das Geld,falls du Anspruch hast,darf die Arge dir nicht anrechnen.
Wenn doch,kannst du Wiederspruch einlegen,mit der Begründung,dass diese Gelder nicht angerechnet werden dürfen,steht so im Gesetz .
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsch dir alles gute und viel Glück.
LG Kerstin 37 SSW