:arrow: stimme 09lulu09 zu
du erhälst kindergeld für dich, sofern es unter der einkommensgrenze liegt.
das hängt damit zusammen, dass du zum nächstmöglichen zeitpunkt nach der geburt, weiter deine ausbildung machst bzw. anfängst.
ich nehme mir von meinem studium 2 urlaubssemster und erhalte nur das erste kindergeld, weil ich im januar entbinde und im april somit wieder anfangen müsste. da ich dies nicht mache, erhalte ich, bis ich wieder anfange zu studieren, kein kindergeld für mich.
LG Rahel 37.SSW.