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Das BV bezieht sich immer nur auf den Job, für den du es bekommen hast, nicht generell. Wenn dein Vertrag endet, wird somit logischerweise auch das BV hinfällig. Übrigens wirst du nicht mal eben ein BV bekommen, wenn dafür keine Gründe vorliegen. Das hätte dein AG wahrscheinlich gerne, um dich früher los zu werden...
Nach Ende deines Vertrags oder noch besser jetzt schon musst du dich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Wenn du kein ALG 1-Anspruch hast, dann bleibt dir nur ALG 2, zumindest sofern dein Partner nicht über der Verdienstgrenze liegt. Mutterschaftsgeld bekommst du trotzdem, wenn du selbstständig krankenversichert bist.
Generell ist dein Fall ziemlich kompliziert, ich würde dir dringend raten, dich an eine Schwangerenberatungsstelle zu wenden (z.B. Rotes Kreuz). Die Leute dort kennen sich wirklich aus und sind nicht daran interessiert, dir Ratschläge zu geben, die ihnen selbst am meisten helfen (so wie mitunter die KK oder der eigene Chef), sondern wirklich UNABHÄNGIGE Hilfe. Solche Beratungen sind übrigens kostenfrei!