Also...
zum Thma BV: Es müsste normalerweise in dem Wisch von Arzt stehen,. dass das BV nur für den Arbeitsbereich gilt.
Ansonsten steht es im Mutteschutzgesetz Paragraph 3
"Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist."
Das bezieht sich IMMER auf den Arbeitsplatz, d. h. du darfst alles(vieles) andere arbeiten.
Du kannst dich aber erst arbeitssuchend melden, wenn der Vertrag ausläuft.Wenn du misdestens 360 Tage (also ein JAhr) in Beschäftigung warst hast du Anspruch auf ALG 1 und damit auf alles, was es nach sich zieht, z. B: auch Krankenversicherung!!!!
http://www.arbeitsagentur.de/nn\_25634/Navigation/z-entral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Voraussetzungen/Vorau-ssetzungen-Nav.html
Also lass dich nicht abwimmeln, gehe hin, stelle einen Antrag. Ich denk du kannst das schon vor dem Ende es Arbeitsverhältnisses machen, denn du kennst ja den Zeitpunkt wann es endet.
Du bekommst ALG 1 aber nur für die Wochen bis zum Mutterschutz. DFanch entweder SOG - steht alles im SGB 2 - oder dein Partner verdienst zu viel und du hast - Pech.