karla_12764245...
Arbeitslosengeld gibt es nicht nur 1 Jahr, es kommt drauf an, wielange sie vorher gearbeitet hat.. Sie muss mind. 1 Jahr versicherungspflichtig Beschäftigt gewesen sein um Ansoruch zu haben. Und Harz4 gibt es erst, wenn man nicht 12 Monate versicherungspflichtig Beschäftigt war, bzw. wenn den Anspruch auf Arbeitslosengeld l aufgebraucht wurde.
Elterngeld gibt es ab der Geburt des Kindes & man kann sich NICHT aussuchen ob man Arbeitslosengeld bezieht oder nicht... Sie ist ja schließlich nicht verfügbar für die Agentur für Arbeit, wenn sie ihr Kind erziehtund hat somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bitte mal vorher ordentlich Informieren, bevor man hier sinnlosen Mist postet & hier noch jmd. Ganz unsicher macht, der wahrscheinlich sowieso schon total überfragt ist, mit dem ganzen Bürokratischen Mist.
Danke.