Hallo!
Mir brennt eine Frage tierisch auf der Seele.
Ich bin Beamtenanwärterin (Mittlerer Dienst seit 02/2010) Meine Ausbildungszeit würde 09/2011 enden und direkt in ein Beamtenverhältnis auf Probe übergehen.
Die Praktische Prüfung habe ich im Dezember mit 2,0 abgelegt, die fachtheoretische wäre 05/2011 - genau 4 Tage nach beginn meines Mutterschutzes. Eigentlich wäre es ja möglich diesen zeitweise zu "umgehen" damit ich meine Prüfung ablegen kann, meine Vorgesetzten lassen dies jedoch nicht zu mit der Aussage "Das ist kein Muttschutz, das ist Kinderschutz".
Und nun der Hammer:
Laut Aussage meines Vorgesetzten sagt das Ministerium jetzt ich müsse meine komplette Ausbildung wiederholen!!! Egal ob ich "nur" in Muttschutz gehe oder auch in Elternzeit!
Das wären 1,5 Jahre... würde ich im jetzigen Abschnitt wieder einsteigen und dann eben 2012 oder 2013 meine Prüfung ablegen wären es 6 Monate. Das wäre ja noch OK, aber die KOMPLETTE Ausbildung wiederholen und 1,5 Jahre nur am Wochenende heim kommen obwohl ich dann ein Baby Zuhause habe :shock:
Dürfen sie das Verlangen??
Hoffe so das mir jemand helfen kann :???:
Teufelchen
mit Sohnemann 24. SSW