Kann ich nur zustimmen...
.. bin selbst Beamtin und war erst einige Wochen krankgeschrieben, bevor ich ins Beschäftigungsverbot musste.
Ob krankgeschrieben oder Beschäftigungsverbot spielt bei uns keine Rolle, die Bezüge laufen regulär weiter und dienen dann als Grundlage für das Elterngeld. Da sind wir wirklich in einer glücklichen Position, so dass du ganz entspannt sein kannst.
Bei mir wollte der Arbeitgeber dann irgendwann von sich aus das Beschäftigungsverbot, damit er einen Vertretungsvertrag machen kann. Aber grundsätzlich könnte man auch bis zum Mutterschutz krankgeschrieben sein und würde trotzdem die Bezüge bekommen.
Und ob und wie lange du arbeiten kannst, das entscheiden du und der Arzt alleine. Das hängt ja auch von der Art des Jobs ab. Ich bin Hauptschullehrerin und es ging leider gar nicht mehr..