:shock:
Also pass auf, MIR gehts da genauso! Mein Vertrag läuft bis 01.05. diesen Jahres (befristeter Zeitarbeitsvertrag) Direkt im Anschluss daran beginnt mein Mutterschutz, im Anschluss daran folgt die Elternzeit. Ich muss mich drei Monate vor Auslaufen des Vertrages ARBEITSSUCHEND MELDEN. Und wenn der Vertrag dann Anfang Mai ausgelaufen ist, muss ich PERSÖNLICH beim AA vorsprechen und mich ARBEITSLOS melden, denn immerhin habe ich während der Mutterschutzzeit, also die 6 Wochen vor der Geburt keinen Arbeitsplatz und das ich auch keinen bekommen werde ist ja ganz klar. Darum geht es nicht.
Es geht um die Finanzen. Denn dein monatliches Einkommen bezahlt ja dann das Amt. DU MUSST das nicht machen, aber wenn du es nicht tust, kriegst du halt KEIN GELD.
Verstehst du?! Und wer garantiert dir denn, das du nach der Elternzeit sofort im Anschluss wieder einen Job hast? Diese Fristen, die das AA vorgibt, sind nun mal bindend, wenn man von denen was will, muss man sich halt an die Regeln halten.
Ich hoffe, du kannst es jetzt etwas besser nachvollziehen.
LG