Mein Vertrag
läuft jetzt am 31.03. aus und am 10.04. hab ich ET.
Das ist scheinbar eine ähnliche Situation über die Du nachdenkst.
Ich bekomme erstmal Mutterschaftsgeld bis 8 Wochen nach der Entbindung und natürlich Elterngeld auf Grundlage meines vorherigen Gehaltes.
ALG bekomme ich erstmal nicht, denn dafür mußt Du der Arbeitsagentur nachweisen, dass Du einen Betreuungsplatz für Dein Kind hast und dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehst.
Wenn Du z.B. für 4 Stunden täglich Betreuung hast, bekommst Du anteilig für diese 4 Stunden ALG. Das ist etwas kompliziert, aber ohne Nachweis über Betreuung kannst Du wahrscheinlich nur ALG2 bekommen.
Ich bin nicht darauf angewiesen, weil mein Mann arbeitet.
Weitere Infos bekommst Du bei der Arbeitsagentur.....
steinigel