Hallo Steffi
erst mal Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft :AMOUR:
du musst Dich, egal ob mit oder ohne Beschäftigungsverbot, beim Arbeitsamt melden. Wenn das Beschäftigungsverbot bis zum Beginn der Mutterschutzfrist ausgestellt wurde, zahlt nicht das Arbeitsamt, sondern du bekommst dein Geld von der Krankenkasse. Den Mutterpass musst du denen nicht vorlegen! Keinem! Ich würde evtl. eine Kopie vom Beschäftigungsverbot mitnehmen, dass die auch was für ihre Unterlagen haben....
Hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen!
Liebe Grüße Isabelle 28+0