Hallo hab da mal eine wichtige Frage, bin seit 4 Wochen im Beschäftigungsverbot (Arbeite in der Altenpflege). Habe am 6.6. meinem Arbeitsgeber von der Schwangerschaft erzählt. Und müsste ab Juli Mutterschutzlohn bekommen. So heut hab ich mein Gehalt drau gehabt. Hab mich vorher bei der Krankenkasse erkundigt wie das abläuft und die sagten mir das ich den Mutterschutzlohn bekomme wie den Nettolohn VOIR EINTRITT DER SCHWANGERSCHAFT dh. da sie bei mir im anfang april eingetreten ist müsste ich den Durchschnittsnettolohn von Januar, febuar und März bekommen. Mein Arbeitgeber hat mir den aber von März, April und Mai gezaahlt also von da ab dan dem er es erst wusste. Ist doch aber nicht korrekt oder?
Eigendlich sollt es mir ja egal sein, da ich aber auf Stunden arbeite die ich bezahlt bekomme macht das jetzt mal schlappe 200 verlust aus. den Janura, Februar und März hab ich gut verdient, April und Mai garnicht gut.
Wo soll ich mich jetzt hinwenden??? Oder bin ich im unrecht das er den durchschnittsnettolohn VOR SCHWANGERSCHAFTSEINTRITT zahlen muß?????
Bitte um dringenden Rat