Hey,
du kannst es zumindest mal versuchen!
Laut MuSchu 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes
(2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.
4 Weitere Beschäftigungsverbote
(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1.
mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
2.
nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
3.
mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
Das schonma so vorab, also wegen dem Heben, wenn das die grenze vom Muschu überschreitet und dein Arbeitgeber dich diese arbeiten trotzdem machen lässt, kannst du wohl auch ein beschäftigungsverbot bekommen von deiner Fa.
da bin ich mir nicht sicher ob das nur geht mit bestimmten arbeitszeiten oder auch bestimmten arbeiten.
aberwenn du schon blutungen usw bekommst und es dir nicht gut geht dann würd ich zur sicherheit deines Krümels auf entweder kassenarbeit , kompromisse mim ag oder zur not beschäftigungsverbot bestehen!
Hoffe das war jetzt nich zuviel
lg