Hi
Hallo Sonnenblume :-)
Ich habe mal Tante google gefragt und folgendes herausgefunden:
_________________________________________________
Hinweise für Arbeitgeber
Mitteilungspflicht
Der Arbeitgeber hat die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen, nachdem er die Mitteilung über die bestehende Schwangerschaft von der Schwangeren erhalten hat. Wir haben für Sie eine diesbezügliche Mitteilung vorbereitet, die inhaltlich den Anforderungen des Mutterschutzgesetzes genügt.
Kündigungsverbot
Während der Schwangerschaft und vor Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung unzulässig.
Beschäftigungsverbot
Beschäftigungsverbot besteht in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung bis zum Ablauf von 8 Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung.
Beschäftigungseinschränkungen
Schwangere dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden mit:
schwerer körperlicher Arbeit (regelmäßiges Heben und Tragen von Lasten über 5 kg oder gelegentliches Heben und Tragen von Lasten über 10 kg)
Arbeiten auf Beförderungsmitteln ab 4. Schwangerschaftsmonat
Arbeiten, die ständiges Stehen (täglich länger als 4 Stunden) erfordern ab dem 6. Schwangerschaftsmonat
Arbeiten in körperlichen Zwangshaltungen
Bedienen von Maschinen, die eine hohe Fußbeanspruchung bewirken
Arbeiten bei denen die Gefahr einer Berufskrankheit oder Infektion droht
Akkord und Fließarbeit
Arbeiten, die den Umgang mit bestimmten gefährlichen Stoffen erfordern
Mehrarbeit und Nachtarbeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr (gilt auch während der Stillzeit)
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen (gilt auch während der Stillzeit)
(Quelle:Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz)
__________________________________________________-
Als letzten Punkt steht da ja, dass man an Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten soll/darf. Ausnahmen bildet z.B. ein Krankenhaus.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen :-)
Sunny (11+6 :amour: )