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Also wenn ihr in den Niederlanden arbeitet und in Deutschland lebt und gemeldet seid, dann zahlt ihr wol Steuern in D.... verstehe ich nicht. Wir arbeiten beide in der Schweiz und leben in Deutschland und machen jedes Jahr die Steuererklärung, dann wird festgelegt, wieviel wir pro quartla zahlen müssen und Ende Jahr gibt es den Ausgleich..... Die Steuern, die wir in der CH zahlen (4,5%) werden von der D Steuer abgezogen (Doppelversteuerungsgesetz).
Von daher steht euch ab 8 Wochen nach dr Geburt Elterngeld zu (seit dem 1. 1. 2008 auch für Grenzgänger), wobei allerdings es dir auch nur zusteht, wenn du zu Hause bleibst. Es rechnet sich aus dem Durchnitt deiner 12 letzten 12 Einkommen aus Erwerbstätigkeit und davon bekommst du 67% ausbezahlt. Versteuern muss du es dann entwader getrennt oder in LstKl3 oder 5.....
Ich hoffe, ich konnte dir helfen!